Anwendbarkeit der AGB
1.Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der „Tierphysiotherapie Yvonne Aillaud“ als
Therapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne § 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien
Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Behandlungsvertrag
2.Der Vertrag kommt zustande, indem der Tierhalter dem ersten Behandlungstermin, zum Zwecke der
physiotherapeutischen/osteopathischen Behandlung eines Pferdes, durch die Therapeutin, zustimmt.
Mitwirkung des Tierhalters
3.Zu Beginn der Behandlung gibt der Tierhalter der Therapeutin einen wahrheitsgemäßen, ausführlichen Bericht über den Zustand
des Pferdes bzgl. Krankheitsbild und Krankheitsgeschichte, vorhandene Befunde und relevante, auf das Pferd bezogene
Informationen. Dies dient einer ordnungsgemäßen Durchführung der Behandlung durch die Therapeutin.
Termine und Bezahlung
4.Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, Handy oder Mail von der Therapeutin bestätigt
wurden.
5.Bei Verspätung des Patienten/Halters zu einem vereinbarten Termin, ist die Therapeutin nicht verpflichtet, diese Verspätung
nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen. Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin vom
Tierhalter abgesagt werden, werden diesem in vollem Umfang in Rechnung gestellt, zuzüglich Fahrtkosten.
6.Das Honorar ist jeweils, unverzüglich nach der Behandlung, vor Ort und in bar, vom Tierbesitzer oder einer vom ihm beauftragten
Person, zu entrichten.
Preise und Fahrtkosten
7.Die Preise sind wie folgt festgelegt:
Physiotherapie Erstbehandlung 100€
Physiotherapie Folgebehandlung 80€
Osteopathie Erstbehandlung 120€
Osteopathie Folgebehandlung 90€
Sonderfälle, nach Absprache
Fahrtkosten:
bis 10 km kostenlos
bis 20 km 10€
bis 30km 15€
bis 50km 20€
darüber hinaus, nach Absprache
Nach der Behandlung wird eine Rechnung erstellt, die nachfolgend in der Regel per Mail verschickt wird.
Behandlung
8.Die von der Tierphysiotherapeutin/Pferde-Osteopathin geplante Behandlung, wird mit dem Tierhalter besprochen und
festgelegt. Wenn es für den Verlauf und Erfolg der Therapie erforderlich ist, im Sinne er Gesundung des Tieres, behält sich die
Therapeutin eine Änderung/Anpassung der Therapie vor.
9.Reaktionen des Pferdekörpers während oder nach der Behandlung sind unter Umständen möglich, dazu können z.B.
Erstverschlimmerung, Müdigkeit, Unruhe, etc. gehören.
10.Bei schwerwiegenden oder ansteckenden Krankheiten, sowie Ungehorsam oder Aggression des Tieres, kann die Therapeutin
einen Therapiebeginn bzw. eine Fortsetzung der Behandlung ablehnen.
11.Durch den eventuellen Einsatz von sterilen Akupunkturnadeln während der Therapie, kann es zu Reaktionen und lokalen
Entzündungen der Einstichstelle kommen, da es sich um eine invasive Behandlungsmethode handelt.
Garantieausschluss
12.Eine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels übernimmt die Therapeutin nicht.
13.Ein Heilversprechen wird nicht gegeben.
Haftung
14.Der Tierhalter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier besteht.
15.Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an der Therapeutin, an Dritten, die in die Behandlung einbezogen sind, oder der
Praxisausrüstung, durch das Tier entstehen, unverzüglich und in voller Höhe.
16.Die Therapeutin übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung gezeigter
Übungen entstehen, weder gegenüber dem Tierbesitzer, noch gegenüber Dritten.
Datenschutz
17.Die Daten des Tierhalters und des Tieres werden zum Zwecke interner Weiterverarbeitung gespeichert.
18.Der Tierhalter erlaubt zur Dokumentation des Therapieverlaufs, Fotos und Videoaufnahmen des Tieres zu erstellen.
19.Alle Daten des Tierhalters und Tieres, sowie Krankenunterlagen, Befunde, behandlungsbezogene Fakten, fallen unter die
Schweigepflicht der Therapeutin. Durch eine Vollmacht des Besitzers (in Schriftform) kann die Therapeutin von der
Schweigepflicht entbunden werden. Auf die Schriftform kann in Bezug auf Auskünfte bei behandelnden Tierärzten verzichtet
werden.
20.Der Tierbesitzer erhält auf Wunsch Kopien der Behandlungsunterlagen, Originale verbleiben bei der Therapeutin.
Salvatorische Klausel
21.Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam
sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
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